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Wenn Sie unsere Rechnung gern bezahlen, war die Leistung ihren Preis wert.

Honorare

Gebührenverordnung

Leistungen und Honorare sollen sich ausgewogen gegenüberstehen. Nach diesem Grundsatz erstellen wir unsere Honorarrechnungen.

Wie alle Steuerberater sind wir an die gesetzliche Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) gebunden. Diese ist von uns unter Berücksichtigung der „Bedeutung der Angelegenheit“, des „Umfangs der Tätigkeit“ und der „Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit“ anzuwenden. Die StBGebV steht auf der Internetseite der Steuerberaterkammer zum Ausdruck bereit.

Die StBGebV lässt teilweise auch Stundensätze und Pauschalhonorare zu. Für dort nicht geregelte Tätigkeiten ist dies in der Regel ohnehin möglich. Allerdings setzt die Pauschalregelung eine schriftliche Vereinbarung voraus. Diese hat den Vorteil, dass der Umfang der vereinbarten Leistungen definiert und das Honorar festgelegt wird.