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und Honorare sollen sich ausgewogen gegenüberstehen. Nach diesem
Grundsatz erstellen wir unsere Honorarrechnungen.
Wie alle Steuerberater sind wir an die gesetzliche Steuerberatergebührenverordnung
(StBGebV) gebunden. Diese ist von uns unter Berücksichtigung
der „Bedeutung der Angelegenheit“, des „Umfangs
der Tätigkeit“ und der „Schwierigkeit der beruflichen
Tätigkeit“ anzuwenden. Die StBGebV steht auf der Internetseite
der Steuerberaterkammer zum Ausdruck bereit.
Die StBGebV lässt teilweise auch Stundensätze und Pauschalhonorare
zu. Für dort nicht geregelte Tätigkeiten ist dies in der
Regel ohnehin möglich. Allerdings setzt die Pauschalregelung
eine schriftliche Vereinbarung voraus. Diese hat den Vorteil, dass
der Umfang der vereinbarten Leistungen definiert und das Honorar
festgelegt wird.
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