Jahresabschlüsse
Wir erstellen Jahresabschlüsse nach den für Sie maßgeblichen
gesetzlichen Grundlagen. Ein nach deutschem Handelsrecht zu erstellender
Jahresabschluss wird durch eventuelle steuerliche Sondervorschriften
außerhalb des Jahresabschlusses mit einer Überleitungsrechnung
nach § 60 Abs. 2 EStDV korrigiert oder bei Bedarf eine gesonderte
Steuerbilanz erstellt.
Unter Beachtung der allgemeinen Berufsgrundsätze umfasst die
Erstellung von Jahresabschlüssen im Wesentlichen
- die Beratung über Ansatz- und Bewertungswahlrechte,
- die Erstellung des Anhangs bei Kapitalgesellschaften,
- eine angemessene Berichterstattung,
- die Abschlussbescheinigung.
Ergänzend zur Erstellung des Jahresabschlusses bieten wir
eine kennzahlenorientierte Bilanzanalyse, die zu einer vertieften
Analyse des Jahresabschlusses führt.
Dient der Jahresabschluss u.a. zur Erfüllung von Offenlegungspflichten
gegenüber Kreditinstituten nach § 18 KWG, unterstützen
wir Sie in der fristgerechten Aufbereitung der Unterlagen nach den
Bedürfnissen des Kreditinstitutes.
In den vergangenen Jahren hat das Thema „Basel II/Rating“
immer mehr an Bedeutung gewonnen. Jahresabschlüsse, die Kreditinstituten
im Rahmen eines Rating-Verfahrens vorgelegt werden, sollten durch
einen Steuerberater/vereidigter Buchprüfer/Wirtschaftsprüfer
zumindest auf Plausibilität geprüft werden. Wir unterstützen
Sie hiermit nicht nur mit der Erstellung von Jahresabschlüssen
mit Plausibilitätsbeurteilungen, sondern begleiten Sie auch
im Rating-Prozess.
Für Gewerbetreibende, die nicht gesetzlich zur Bilanzierung
verpflichtet sind, und für Freiberufler erstellen wir Gewinnermittlungen
nach § 4 Abs. 3 EStG.
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