Wirtschaftsmediation
Neben Mängeln in der Unternehmensorganisation und im Rechungswesen
sind unerkannte und ungeklärte Konflikte Hauptursache für
das Verfehlen von Unternehmenszielen. Solche Situationen kosten
Energie und Geld.
Deswegen bieten wir neben Konflikt- und Organisationsberatung sowie
der allgemeinen betriebswirtschaftlichen Beratung die Mediation
an.
Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren in dem der Mediator
als geschulter neutraler Dritter versucht, gemeinsam mit den Konfliktparteien
(Medianten) eine Einigung zu erarbeiten. Dabei ist es besonders
wichtig, dass der Mediatior den Blick der Medianten auf Lösungen
lenkt, welche von den Konfliktparteien gemeinsam angenommen werden
können. Zum guten Schluss wird eine schriftliche Vereinbarung
über die gefundene Lösung formuliert; getreu dem bekannten
Goethe-Wort: „Was du schwarz auf weiß besitzt, kannst
du getrost nach Hause tragen“.
Im Allgemeinen geht man bei der Mediation von einer Erfolgsquote
von ca. 80% aus. Kein Wunder, dass die Mediation von vielen einem
Rechtstreit vorgezogen wird. Denn die Erfolgsquote bezieht sich
auf die Zufriedenheit beider Seiten. Alle Beteiligten sollen zu
ihrem Recht kommen, es darf keine Verlierer, sondern nur Gewinner
geben. Daher spricht man auch von einer „win-win-Lösung“.
Die Mediation ist ein Mittel um wieder in Mitte zu kommen, ganz
im Sinne des lateinischen Ursprungswortes „mediare“
- in der Mitte sein.
Die Mediation hat ihren „Siegeszug“ in der Neuzeit
über die USA genommen. Ihre Wurzeln sind allerdings schon sehr
viel älter. Die finden sich bei Sokrates, der Lösungen
durch Nachfragen sichtbar machte, ebenso wie in der chinesischen
Tradition Konflikte nicht vor Gericht auszutragen, sondern sich
einer Person des Vertauen zu bedienen. Die berühmteste deutsche
Mediation fand 1648 durch Aloysius Contareno statt. Sie führte
zum Westfälischen Friedensschluss, welcher den Dreißigjährigen
Krieg beendete.
Der Begriff Wirtschaftsmediation umfasst eine ganze Reihe von
Bereichen. Unter ihn werden zum Beispiel Konflikte zwischen Gesellschaftern,
dem Unternehmen und Geschäftspartnern oder Mitarbeitern subsumiert.
Auch die
Nachfolge der nächsten Generation im Unternehmen kann durch
die Mediation
zur Zufriedenheit der Beteiligten geregelt werden. Eine frühzeitige
Regelung der
Erbfolge ist wünschenswert, aber auch für den Erbfall
hat sich die Mediation in
schwierigen Fällen bewährt. Hier spricht man von der Erbmediation.
Daneben wird die Mediation auf weitern Gebieten eingesetzt. Besonders
hervorzuheben ist die Familienmediation , die Mediation in Arbeitsrecht,
im privaten Baurecht, im Insolvenzrecht, im Sozialrecht und im Gesundheitswesen,
die Umweltmediation sowie die Mediation bei Täter-Opfer-Ausgleich.
Die Mediation ist nicht nur zur Konfliktlösung zwischen Einzelpersonen
sondern auch für Gruppen oder Organisationen geeignet. Hier
werden in der Regel mehrere Mediatoren verpflichtet. Der Einsatz
eines Co-Mediators kann aber auch in kleiner Runde sinnvoll sein.
Unser Partner Wolfgang A. Schaal ist ausgebildeter Wirtschaftsmediator
und hat seine Kenntnisse bei der Bundessteuerberaterkammer (Dr.
Markus Troja und Hans-Jörg Schwarz) sowie bei Sokrateam (Ausbildung
nach den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation) erworben. Seine
langjährige Tätigkeit als Steuerberater und vereidigter
Buchprüfer bilden darüber hinaus eine gute Basis für
die Tätigkeit als Wirtschaftsmediator.
Gerne steht er Ihnen für ein Vorgespräch zur Verfügung,
damit abgeklärt werden kann, ob für „Ihren“
Konflikt die Mediation das geeignete Mittel ist.
Ferner wurde er von der Universität Augsburg als Systemischer
Berater zertifiziert.
Auf unserer „Service-Seite“ steht für Sie unter
Download das Merkblatt „Regeln für die Mediation“
zum Ausdruck bereit.
|